Mit Beginn der Ferien können die Kinder, unabhängig von der im Vertrag vereinbarten Betreuungszeit, bis zu 9 Stunden Betreuung in Anspruch nehmen.
Ihre Verträge behalten ihre Gültigkeit, dabei müssen Sie nur beachten, wie viele Stunden Ihr Kind laut Vertrag angemeldet ist.
Danach lesen Sie bitte in der Tabelle (in der Spalte mit den jeweils für Sie zutreffenden Grundvertragsstunden) ab, wie hoch der Elternbeitrag, bei einer Betreuungszeit von bis zu 9 Stunden täglich, im Monat Februar ist
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