Hausordnung

1. Grundsätzlich halte ich die Regeln der Hausordnung der Astrid Lindgren Grundschule auch im Hort ein.

2. Betrete ich im Frühhort das Schulgebäude, begebe ich mich unverzüglich in die Hortetage und melde mich beim diensthabenden Erzieher an.

3. Die Anweisungen der Erzieher sind für mich bindend.

4. Nach Unterrichtsschluss melde ich mich beim Stammerzieher oder Vertretungserzieher an und gebe vorhandene Heimgehzettel/ Vollmachten umgehend ab.

5. Ab 14 Uhr stecke ich meinen Magnet an der Magnettafel in den Bereich, in dem ich mich aufhalte und aktualisiere dies auch, wenn ich meinen Aufenthaltsort wechsele.
Gehe ich ins Freigelände, melde ich mich bei meinem Stammerzieher ab und beim Außendienst-Erzieher an. Verlasse ich dem Hof wieder, melde ich mich beim Außendienst-Erzieher ab und bei meinem Stammerzieher in der Hortetage wieder an.

6. Sollte ich mich verletzen oder unwohl fühlen, melde ich dies umgehend beim Stammerzieher oder einem anderen Erzieher, der mir dann weiter hilft.

7. Ich öffne keine Fenster selbstständig und betrete Funktionsräume nur mit Erlaubnis eines Erziehers.

8. Mitgebrachte Speisen und Getränke verzehre ich nur im Kinderclub.

9. Die aufgestellten Regeln des Kinderparlamentes, die auch an vielen Stellen im Hort aushängen, kenne ich und halte sie ein.

10. Ich bringe keine Spielkonsolen wie Tabletts, Handys, Nintendos … mit in den Hort. Auch am Spielzeugtag gilt diese Regelung. In den Ferien sind diese technischen Geräte in Absprache mit euren Sorgeberechtigten erlaubt. Der Träger des Hortes übernimmt jedoch keine Haftung für mitgebrachtes Spielzeug jeglicher Art. (geändert: 13.02.2020)

11. Mir ist bekannt, dass bei Verlust von Wertgegenständen wie Handys, Schmuck, Geld usw. der Träger des Hortes keine Haftung übernimmt. Sollten diese Gegenstände aus dringenden Gründen an einem Tag unerlässlich sein, kann ich diese vor Hortantritt beim Stammerzieher oder Vertretungserzieher abgeben.

12. Ich achte das Persönlichkeitsrecht eines jeden Menschen. Aus diesem Grund darf ich keine Foto- oder Videoaufnahmen von Schülern oder Erwachsenen im Schulgebäude machen.

13. Das Eigentum anderer lasse ich unberührt. Gleiches gilt für die Schließfächer anderer.

14. Über das richtige Verhalten im Notfall wurde ich belehrt. Bei Ertönen des Alarmsignals begebe ich mich sofort zum zentralen Sammelplatz auf dem Schulhof und folge den weiteren Weisungen des Rettungspersonals.

15. Bei Abholung/ Verlassen des Hortes melde ich mich beim Stammerzieher oder Vertretungserzieher ab. Werde ich vor der Schule nicht wie vereinbart abgeholt oder bin ich ein selbstständiges Buskind und der Bus kommt nicht zur vereinbarten Zeit oder ich habe meinen Bus verpasst, gehe ich unverzüglich zurück in den Hort und melde mich bei einem Erzieher.

16. Die aufgestellten Coronaverhaltensregeln, welche der Erzieher mir regelmäßig mündlich vermittelt, sind für mich bindend. (eingefügt: 07.09.2020)

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