Hygienebestimmungen Hort ab 20.07.

Liebe Eltern / Sorgeberechtigten,

ab dem 20.07.2020 starten wir als Horteinrichtung vorerst bis zum 30.08.2020 wieder in den Regelbetrieb.

Das bedeutet, dass wir unsere Arbeit laut unserer pädagogischen Konzeption weiter fortführen dürfen. Das Prinzip der festen Gruppen mit festen Erziehern in bestimmten Bereichen wurde aufgehoben.

Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern oder anderen Abholberechtigten, ist das Betreten unseres Hauses wieder gestattet. Sie sind aber verpflichtet, während des Aufenthaltes im Haus und auf dem Gelände eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen.

Wir setzen voraus, dass sie keine Symptome der Krankheiten Coivd- 19, SARS-CoV-2 aufweisen.

Als Eingang gilt wieder für alle Kinder, Eltern, Abholberechtigten … der Haupteingang an der Max-Kästner-Str. 21 unseres Hauses.

Aus eigener Rücksichtnahme desinfizieren Sie ihre Hände am Eingangsbereich an dem dort zur Verfügung stehenden Desinfektionsspender.

Dem vorgegebenen Wegesystem brauchen Sie nicht mehr Folge zu leisten. Wir möchten es für den eventuellen Notfall jedoch aufgezeichnet lassen.

Ein Abstand von 1,50m unter den Erwachsenen und den ErzieherInnen ist einzuhalten.

Für Kinder besteht keine Maskenpflicht mehr.

Alle Hortkinder benötigen bei der Anmeldung im Kinderclub die GESUNDHEITSBESTÄTIGUNG ihrer Eltern/Sorgeberechtigten mit TÄGLICHER Unterschrift. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter Hort -> Formulare. Ohne Unterschrift auf dem Formular darf Ihr Kind nicht am Hortalltag teilnehmen.

Wir wünschen uns allen ein gutes Gelingen und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Ines Klein (Hortleiterin)

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