Zugangsregelungen
Der Zugang zu unserer Einrichtung ist Personen nicht gestattet, wenn sie
- nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind,
- mindestens ein Symptom erkennen lassen, das auf eine SARS-CoV-2- Infektion hinweist,
- innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person unmittelbaren Kontakt hatten, es sei denn, dass dieser Kontakt in Ausübung eines Berufes im Gesundheitswesen oder in der Pflege unter Wahrung der berufstypischen Schutzvorkehrungen stattfand oder
- sich innerhalb der vergangenen 14 Tage zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Einreise in den Freistaats Sachsen in einem Risikogebiet aufgehalten haben und keine ärztliche Bescheinigung nach der keine SARS-CoV-2-Infektion festzustellen ist (Negativ-Attest),
vorlegen.
Ines Klein (Hortleiterin)
RISIKOGEBIETE sind die Gebiete, die das Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise auf seiner Internetseite unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete veröffentlicht hat.