Ganztagsangebote

1 - Grundsätzliches

Ganztagsangebote sind unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Bildungs- und Förderangebote sowie Arbeitsgemeinschaften, die in Verantwortung der Schulleitung gestaltet werden. Sie sind in der Ganztagskonzeption verankert und werden regelmäßig über einen festgelegten Zeitraum im Schuljahr für eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern angeboten.

Die Inhalte orientieren sich an den schulspezifischen Schwerpunkten und Zielen, sodass ein breitgefächertes Angebot im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrags möglich ist. Dies zeigt sich in Form von:

  • zusätzlichen Bildungs- und Förderangeboten,
  • freizeitpädagogischen Angeboten, Arbeitsgemeinschaften und
  • offenen Angeboten im Rahmen der Schulklubarbeit.

Ziele von Ganztagsangeboten:

  • Rhythmisierung - schülerorientierte, bedarfsgerechte und ausgewogene Tagesstruktur
  • individuelle Förderung - ganzheitliche und leistungsdifferenzierte Förderung und Forderung
  • Kooperation - Einbindung von außerschulischen Partnern
  • Partizipation - Mitbestimmung und Mitgestaltung aller Akteure
  • Unterrichtsentwicklung - differenzierte Unterrichtsformen
  • Freizeitgestaltung - außerunterrichtliche Angebote
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf - verlässliche Betreuung nach der Schule
  • Schulentwicklung - Steigerung der Schul- und Unterrichtsqualität

Allgemeinbildende Schulen sollen Ganztagsangebote einrichten und dabei mit außerschulischen Institutionen zusammenarbeiten. Grundschulen müssen sich bei diesen Angeboten mit den Horten abstimmen.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Ganztagsangebote öffentlicher und freier Träger allgemeinbildender Schulen mit finanziellen Mitteln nach den Maßgaben des Haushaltsplanes. Zur Stärkung der Eigenverantwortung an Schulen sollen sie die im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen für die Förderung von Ganztagsangeboten für Schüler vorgesehenen Mittel als pauschalisierte zweckgebundene Zuweisungen erhalten. Diese Zuweisungen sind an folgende Bedingungen geknüpft:

  • mindestens 3 Tage pro Woche mit je 7 Zeitstunden [inklusive Unterricht, Pausen und Angebote]
  • Bereitstellung eines Mittagessens
  • Organisation, Aufsicht und Verantwortung in der Hand der Schulleitung
  • Eine Schule hat an mindestens drei Tagen in der Woche täglich ein Angebot von sieben Zeitstunden vorzuhalten. Das Angebot umfasst die regulären schulischen Unterrichtsstunden nach VwV Stundentafel und zusätzliche unterrichtsergänzende Angebote. Dabei kann die Organisation voll oder teilweise gebunden sowie offen erfolgen.

2 - Sozialraumanalyse

Die drei- bis vierzügige Grundschule im kleinstädtischen Raum ist ein Lernort für derzeit rund 360 Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 6 und 11 Jahren. Das schulische Personal setzt sich aus über 20 Lehrkräften (angestellt oder verbeamtet), Studienreferendaren, Teilnehmern des Freiwilligen Sozialen Jahres, der Schul- und Inklusionsassistenz sowie schulischen als auch studentischen Praktikanten zusammen. Änderungen in der Personalzusammensetzung beziehungsweise im -einsatz werden als Konstante von schulischer Arbeit verstanden.

Im recht weitläufigen Wohnumfeld der Stadt Frankenberg gibt es nur eine staatliche Grundschule, die gemeinsam mit dem zur Schule gehörenden Hort sowie der evangelischen Grundschule in freier Trägerschaft im städtischen Bildungszentrum untergebracht ist. Der überwiegende Teil der Kinder besucht den Hort. Verschiedene Schul- und Linienbusse bedienen die Haltestellen in unmittelbarer Nähe des Bildungszentrums. Aus sieben Kindertagesstätten im Stadtgebiet und im ländlichen Umfeld werden die künftigen Schülerinnen und Schüler an der Grundschule angemeldet.

Das Bildungszentrum wird von einem großen, teilweise naturverbundenen Außengelände umgeben, auf dem sich ein aktiv wiederbelebter Schulgarten, Grün- und Spielflächen, ein Fußball- sowie ein Verkehrsübungsplatz befinden. Das obere Stockwerk wurde für den Hort auf der Basis eines freien Gestaltungskonzeptes eingerichtet, wodurch sich vielfältige Möglichkeiten der interessengeleiteten Beschäftigung am Nachmittag realisieren lassen. Durch ein flexibles Raumnutzungskonzept zwischen Schule und Hort können Ganztagsangebote innerhalb des Bildungszentrums umgesetzt werden. Dadurch sind die Mädchen und Jungen im Stande, die GTA-Veranstaltungsorte selbstständig aufzusuchen. Einzig der Weg zur Dreifelderhalle muss in Begleitung der GTA-Leitung erfolgen. Mittels eines weiteren Anbieters steht den Lernenden ein persönliches Schließfach zu Aufbewahrungszwecken zur Verfügung.

Die Grundschule hat in der vergangenen Zeit eine umfassende Modernisierung hinsichtlich der technischen Ausstattung erfahren, sodass neben der gesamten Vernetzung des Schulgebäudes mittels WLAN auch digitale Endgeräte unter anderem Beamerwagen mit Dokumentenkameras, Laptops, digitale Tafeln und Tablets für Lernaktivitäten zum Einsatz kommen.

Die Lebensverhältnisse in der Stadt und die Bildungsaffinität der Sorgeberechtigten unterscheiden sich zum Teil erheblich. Die Klassen weisen eine starke Heterogenität auf, wodurch eine darauf ausgerichtete Gestaltung und Rhythmisierung der Schultage abgeleitet werden muss. Darüber hinaus hat sich diese Einrichtung größeren Herausforderungen hinsichtlich der Beschulung von Kindern, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, zu stellen und diese in den Vorbereitungsklassen auf eine Vollintegration in den Regelklassen zu befähigen. Des Weiteren werden auch Schülerinnen und Schüler hauptsächlich in den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Sprache“ inklusiv beschult und individuell gefördert.

Um diese Herausforderungen als staatliche Grundschule erfolgsorientiert meistern zu können, greift sie sowohl auf das Netzwerk der lokalen Bildungslandschaft als auch auf das gut etablierte soziokulturelle Umfeld des Kooperationsverbundes zurück. Hierzu zählen unter anderem:

Netzwerk der lokalen Bildungslandschaft

  • Evangelische Grundschule „St. Katharina“ in Frankenberg / Sa.
  • Max-Kästner-Förderschule für den Förderschwerpunkt der geistigen Entwicklung in Frankenberg / Sa.
  • International Primary School in Frankenberg / Sa.
  • Förderschulzentrum für die Förderschwerpunkte Lernen und Sprache in Flöha
  • Martin-Luther-Gymnasium in Frankenberg / Sa.
  • Heinrich-Hoffmann-Schule für Erziehung in Erlau | OT Schweikershain
  • Erich-Viehweg-Oberschule in Frankenberg / Sa.
  • Terra Nova Campus - Die Entdeckerschule für den Förderschwerpunkt der körperlichen und motorischen Entwicklung in Chemnitz
  • LRS-Stützpunktschule „Friedrich-Schiller“ in Flöha
  • Samuel-von-Pufendorf-Gymnasium in Flöha
  • Förderzentrum „Georg Götz“ für den Förderschwerpunkt Hören in Chemnitz
  • Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Chemnitz

In Zusammenarbeit mit dem Hort bietet die Grundschule verschiedene Ganztagsangebote mit der Unterstützung unterschiedlicher externer Bildungspartner während des Unterrichts beziehungsweise im unmittelbaren Anschluss sowie im Freizeitbereich am Nachmittag an. Die Arbeit wird durch den Elternrat und den Bildungsverein aktiv unterstützt.

3 - Bezug zum Schulprogramm

Ganztagsangebote tragen durch ihre unterschiedlichen Angebotsformate dazu bei, folgende Ziele und Schwerpunkte des Schulprogramms umzusetzen:

Kontinuität und Erweiterung des schulinternen Förderkonzepts

Die große Anzahl der Schülerinnen und Schüler bedingt in der Regel die Ausnutzung des gesetzlich zugelassenen Klassenteilers. In der Unterrichtsentwicklung wird daher auf die Implementierung von Methoden und unterrichtsergänzenden Maßnahmen gesetzt, die die differenzierte Förderung und Forderung der Lernenden unterstützen und zusätzlich passende Ergänzungen finden. Die Erweiterung der Ganztagsangebote im Vormittagsbereich hat zum Anlass, die Rhythmisierung der Schultage zu verbessern, sodass ein Wechsel zwischen Konzentration und Entspannung, Ruhe und Bewegung sowie Forderung und Förderung ermöglicht werden kann.

Im Fokus steht hierbei der integrative Deutschunterricht, der neben einer intensiven Lese- und Sprachförderung auch die digitalen Kompetenzen stärker fokussieren sollte.

Erkunden und Vertiefen von Interessenslagen im Sinne des schulischen Fächerkanons

Verschiedene Gründe, die die kulturelle Partizipation und die gesellschaftliche Teilhabe erschweren, sollen durch unterrichtsergänzende Angebote und insbesondere durch Arbeitsgemeinschaften teilweise kompensiert und den Schülerinnen und Schülern im künstlerisch-musischen sowie handwerklichen Bereich ein Zugang geschaffen werden, der sie in ihrer Kreativität beflügelt und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung weiter voranbringt.

Entwicklung und Förderung einer gesunden Lebensweise

Die Teilnahme am EU-Schulprogramm unterstützt einen gesunden Schulalltag und ebenso die Notwendigkeit eines gesunden Frühstücks zur Förderung der Leistungsfähigkeit. Die Fachschaft Sport widmet sich vor allem der Bewegungsförderung und führt zum einen eigene Sportveranstaltungen durch und zum anderen nimmt sie an regionalen Wettkämpfen teil.
Die Implementierung von bewegungsintensiven Angeboten im Ganztagsbereich unterstützt dieses Vorhaben.

4 - Organisatorische Rahmenbedingungen gemäß § 2 SächsGTAVO

Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden sichergestellt und enger verzahnt. Hort und Schule ermöglichen auf der Basis einer aktualisierten Kooperationsvereinbarung eine ganztägige, aufeinander abgestimmte Betreuung von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Eine genaue tabellarische Darstellung des zeitlichen Ablaufs wird in Punkt A.3.3 aufgeführt. Unterrichtsergänzende, schulische und freizeitpädagogische Angebote werden in der Regel im Zeitraum von Montag bis Donnerstag organisiert und durchgeführt. Der Freitag ist für die Umsetzung von GTA nicht geeignet.

Ein externer Catering-Anbieter versorgt die Schülerschaft täglich von 11:25 Uhr bis 13:45 Uhr nach Anmeldung mit Wahlmenüs zur Mittagsspeisung.

Ein GTA-Koordinator kann als Ansprechpartner für interne und externe Anbieter zur Verfügung stehen. Dennoch trägt die Schulleitung für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung sowie deren Abläufe die Verantwortung. Der Schulträger ist für die verwaltungs- und haushaltstechnische Abwicklung zuständig. Eine vorläufige Kalkulation der Kosten wird jeweils auf der Grundlage der Erfahrungen des Vorjahres erarbeitet und aktualisiert.

5 - Teilnahmemodalitäten und Organisationsform

Die Stadtverwaltung Frankenberg als Antragsteller, Schul- und Hortträger unterstützt die Umsetzung und Erweiterung der Ganztagsangebote. Im Rahmen der Weiterentwicklung und Flexibilität wird sich für eine offene Form mit verpflichtenden Angeboten beziehungsweise Anteilen für einzelne Klassenstufen entschieden, die laut Festlegung des GTA-Zeitraums erfolgt.

An den offenen Angeboten, die größtenteils dem freizeitpädagogischen Bereich zuzuordnen sind, können die Lernenden teilnehmen, die die durch die GTA-Leitung gesetzten Mindestvoraussetzungen erfüllen. Nach der Anmeldung besteht die Pflicht, an diesem GTA-Kurs ein Schulhalbjahr oder das gesamte Schuljahr teilzunehmen. Näheres hierzu erläutert die Aufstellung sämtlicher Ganztagsangebote (siehe Teil C).

Die verpflichtenden Angebote finden während des Schulunterrichts am Vormittag statt. Diese vorwiegend unterrichtsergänzenden Maßnahmen stehen im Einklang mit dem schulinternen Förderkonzept und unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Aneignung von fachübergreifenden Kompetenzen und Lehr- / Lernzielen.

Darüber hinaus existieren auch Angebote, die ohne Anmeldung und Verpflichtung von allen Kindern je nach Bedarf besucht werden können.

6 - Zusammenarbeit mit Hort

Das Ziel der Kooperation zwischen der Astrid-Lindgren-Grundschule und dem Hort soll eine gemeinsame Ausschöpfung vorhandener Ressourcen zur Verbesserung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sein. Im Konkreten wird das Bildungs- und Betreuungsangebot auf einen persönlichkeitsfördernden, stimulierenden und freudvollen Ganztag erweitert. Eine genaue Zeitschiene ist im Moment nicht vorgesehen.

Die Schul- und Hortleitung sowie deren Stellvertretung sprechen sich nach Bedarf über alle Punkte, die unmittelbar den organisatorischen Ablauf in der Betreuung der Kinder zu sichern, ab. Zur fortlaufenden Abstimmung des pädagogischen Alltags finden bedarfsgerechte Arbeitstreffen zwischen beiden Leitungen statt.

Die Planung, inhaltliche Verantwortung und Durchführung von Ganztagsangeboten erfolgen in Abstimmung durch Grundschule und Hort. Die Verantwortung liegt bei der Schulleitung. Dabei werden externe Bildungsanbieter, wie Institutionen, Vereinsstrukturen und Initiativen, einbezogen. Die Entwicklung und Pflege des Schulgartens ist ein Teilbereich der unterrichtlichen Verpflichtung der Schule und zugleich des ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsansatzes beider Institutionen. Die Bewirtschaftung erfolgt federführend durch den Hort. Als Koordinator wird ein Erzieher oder eine Erzieherin des Hortes mit entsprechender fachlicher Erfahrung eingesetzt.

Näheres regelt die in der Anlage aufgeführte Kooperationsvereinbarung vom 01.08.2024.

7 - Angebotsplan

Die Angebotsaufstellung, welche die selektiven Angebote des unterrichtsergänzenden und freizeitpädagogischen Bereichs umfasst, wird mittels eines separaten Dokuments ausgeführt.

Darin stehen auch weitere Angebote externer Bildungspartner zur Auswahl, die nicht dem GTA-Bereich zuzuordnen sind und auch nicht über GTA-Zuweisungen finanziert werden. Diese Kurse werden explizit als „Nicht-Ganztagsangebote“ gekennzeichnet, um gegenüber den Kindern und deren Sorgeberechtigten eine transparente Kommunikation zu gewährleisten.